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I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Name und Sitz
Die ELTERNRUNDE Baden/Wettingen ist ein Verein nach Art. 60 ff. des ZGB. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Sitz des Vereins ist der Wohnort der jeweiligen Leiterin des Kurssekretariates.
Art. 2 Zweck
Die ELTERNRUNDE Baden/Wettingen fördert Bestrebungen der Elternbildung insbesondere durch:
II. Mitgliedschaft
Art. 3 Mitglieder
Der Verein setzt sich zusammen aus den Vorstandsmitgliedern.
Art. 4 Austritt/Ausschluss
Ein Mitglied wird durch Beschluss an der Generalversammlung gewählt / verabschiedet.
III. Organe des Vereins
Art. 5 Organe
Die Organe sind:
Art. 6 Generalversammlung
Die Generalversammlung findet einmal im Jahr statt. Die Einladung zur Generalversammlung erfolgt unter Einhaltung einer Frist von mindestens 20 Tagen schriftlich durch den Vorstand. Durch Beschluss des Vorstandes kann eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen werden.
Art. 7 Geschäfte der Generalversammlung
Die Geschäfte der Generalversammlung sind:
Art. 8 Wahlen und Abstimmungen
Wahlen und Abstimmungen finden offen statt. Beschlüsse über die Revision der Statuten oder die Auflösung des Vereins können nur durch Zustimmung von zwei Dritteln aller Mitglieder beschlossen werden. In allen übrigen Fällen entscheidet das absolute Mehr der anwesenden Mitglieder.
Art. 9 Vorstand
Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Der Vorstand erfüllt die Aufgaben gemäss Statuten, insbesondere die Verpflichtungen aus Art. 2 der Statuten. Er tritt nach Notwendigkeit zusammen. Er ist bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Vorstandsmitglieder beschlussfähig.
Der Verein wird nach aussen durch die Vorstandsmitglieder vertreten, welche grundsätzlich mit Einzelunterschrift zeichnen. Im Bedarfsfall zeichnen der Kassier und der Leiter des Kurssekretariats rechtsverbindlich zu zweien.
Art. 10 Rechnungsrevision
Zur Prüfung der Jahresrechnung und Kontrolle des Vereinsvermögens wählt die Generalversammlung eine Revisionsstelle, die der ordentlichen Generalversammlung schriftlich über das Ergebnis ihrer Prüfung Bericht erstattet.
IV. Finanzielles
Art. 11 Mittel
Der Verein finanziert sich durch:
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet allein das Vereinsvermögen.
Art. 12 Entschädigungen
Die Mitglieder des Vorstandes haben Anspruch auf Spesenentschädigung und einen angemessenen Betrag für ihre Arbeit und die jeweils organisierten Kurse/Vorträge pro Kurssaison.
Art. 13 Vereinsvermögen
Im Falle einer Auflösung des Vereines ist das vorhandene Vermögen einer Organisation mit ähnlichen Zielsetzungen zuzuwenden oder ansonsten zweckentsprechend zu verwenden.
Die Vereinsmitglieder haben keinen Anspruch auf einen Anteil am Vereinsvermögen.
V. Verschiedenes
Art. 14 Inkraftsetzung
Die vorliegenden Statuten wurden an der ordentlichen Generalversammlung vom 31. März 2017 angenommen und treten auf den 31. März 2017 in Kraft. Sie ersetzen diejenigen vom 1. Juni 2012.
ELTERNRUNDE Baden/Wettingen
Die verwendeten Funktionsbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter.