E-Mail: info@elternrunde.ch
Art. 1. Name und Sitz
Die Elternrunde Baden/Wettingen ist ein Verein nach Art. 60 ff. des ZGB. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Sitz des Vereins ist der Wohnort der jeweiligen Leiterin des Kurssekretariates.
Art. 2 Zweck
Die Elternrunde Baden/Wettingen fördert Bestrebungen der Elternbildung insbesondere durch:
• Organisation von Veranstaltungen, Kursen und Vorträgen
• Koordination und Zusammenarbeit mit Institutionen/Organisationen, die sich mit Fragen der Elternbildung befassen
• Information der Presse und Medienarbeit
Art. 3 Mitglieder
Der Verein setzt sich zusammen aus den Vorstandsmitgliedern.
Art. 4 Eintritt / Austritt
Ein Mitglied wird durch Beschluss an der Generalversammlung gewählt / verabschiedet.
Art. 5 Organe
Die Organe sind:
• Die Generalversammlung
• Der Vorstand, bestehend aus den Mitgliedern
• Die Revisionsstelle
Art. 6 Generalversammlung
Die Generalversammlung findet einmal im Jahr statt. Die Einladung zur Generalversammlung erfolgt unter Einhaltung einer Frist von mindestens 20 Tagen schriftlich durch den Vorstand. Durch Beschluss des Vorstandes kann eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen werden.
Art. 7 Geschäfte der Generalversammlung
Die Geschäfte der Generalversammlung sind:
• Entgegennahme des Jahresberichtes
• Wahl des Vorstandes
• Wahl der Revisionsstelle
• Genehmigung der Jahresrechnung
• Behandlung weiterer Anträge
• Revision der Statuten
• Auflösung des Vereins
Art. 8 Wahlen und Abstimmungen
Wahlen und Abstimmungen finden offen statt. Beschlüsse über die Revision der Statuten oder die Auflösung des Vereins können nur durch Zustimmung von zwei Dritteln aller Mitglieder beschlossen werden. In allen übrigen Fällen entscheidet das absolute Mehr der anwesenden Mitglieder.
Art. 9 Vorstand
Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Der Vorstand erfüllt die Aufgaben gemäss Statuten, insbesondere die Verpflich¬tungen aus Art. 2 der Statuten. Er tritt nach Notwendigkeit zusammen. Er ist bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Vorstandsmitglieder beschlussfähig.
Der Verein wird nach aussen durch die Vorstandsmitglieder vertreten, welche grundsätzlich mit Einzelunterschrift zeichnen. Im Bedarfsfall zeichnen der Kassier und die Leiterin des Kurssekretariats rechtsverbindlich zu zweien.
Art. 10 Rechnungsrevision
Zur Prüfung der Jahresrechnung und Kontrolle des Vereinsvermögens wählt die Generalversammlung eine Revisionsstelle, die der ordentlichen General-versammlung schriftlich über das Ergebnis ihrer Prüfung Bericht erstattet.
Art. 11 Mittel
Der Verein finanziert sich durch:
– Erträge aus der Durchführung von Veranstaltungen, Kursen und Vorträgen
– Spenden, Zuwendungen
– Subventionen
– Mitgliederbeiträge
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet allein das Vereinsvermögen. Der Mitgliederbeitrag wird von der Generalversammlung festgelegt; er beträgt maximal CHF 150.00 pro Jahr.
Art. 12 Entschädigungen
Die Mitglieder des Vorstandes haben Anspruch auf Spesenentschädigung und einen angemessenen Betrag für ihre Arbeit und die jeweils organisierten Kurse/Vorträge pro Kurssaison.
Art. 13 Vereinsvermögen
Im Falle einer Auflösung des Vereines ist das vorhandene Vermögen einer
Orga¬nisation mit ähnlichen Zielsetzungen zuzuwenden oder ansonsten zweckentspre¬chend zu verwenden.
Die Vereinsmitglieder haben keinen Anspruch auf einen Anteil am Vereinsver¬mögen.
Art. 14 Datenschutz
Der Verein erhebt von den Mitgliedern ausschliesslich diejenigen Personendaten, die zur Erfüllung des Vereinszwecks notwendig sind. Der Vorstand sorgt für eine dem Risiko angemessene Sicherheit der Daten.
Die Bearbeitung der Mitgliederdaten erfolgt im Übrigen nach den Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung und der Datenschutzerklärung auf der Webseite des Vereins.
Art. 15 Inkraftsetzung
Die vorliegenden Statuten wurden an der ordentlichen Generalversammlung vom 24. April 2024 angenommen und treten auf den 24. April 2024 in Kraft. Sie ersetzen diejenigen vom 2. März 2022.
Die verwendeten Funktionsbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter.